„One-Stop“- System: Einheitliche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Serbien

Seit dem 1. Februar 2024 haben Ausländer und Arbeitgeber Zugang zum neuen Verfahren für die Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Damit werden die wichtigsten Änderungen der Einwanderungsgesetze in der Republik Serbien in den letzten Jahrzehnten vorgenommen.

Mit den Änderungen des Ausländergesetzes und des Gesetzes über die Beschäftigung von Ausländern können nun diejenigen, die in Serbien eine Beschäftigung suchen, eine einheitliche Erlaubnis beantragen, anstatt zwei Verwaltungsverfahren bei verschiedenen Behörden einleiten zu müssen. Dies spart sowohl Zeit als auch finanzielle Ressourcen und macht den Prozess viel flexibler.

Die einheitliche Erlaubnis kann für die folgenden Arten der Beschäftigung von Ausländern ausgestellt werden:

  1. Beschäftigung;
  2. Selbstständige Erwerbstätigkeit;
  3. Besondere Formen der Beschäftigung (aufgrund einer technischen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen oder Entsendung.);
  4. Freiberufler;
  5. Berufliche Fort- und Weiterbildung.

Der Antrag auf eine einheitliche Erlaubnis kann entweder vom Ausländer oder vom Arbeitgeber, im Namen des Ausländers, sowie von einer dritten bevollmächtigten Person gestellt werden. Die Anträge werden elektronisch über ein gesondertes Portal für Ausländer (Portal za strance) gestellt. Darüber hinaus müssen die Arbeitgeber auf dem Portal für elektronische Behördendienste (eUprava) vorregistriert sein. Alle erforderlichen Unterlagen sind entweder in elektronischer Form oder in Form von digitalisierten Kopien einzureichen.

Im Rahmen dieses neu eingerichteten Systems sind die Arbeitgeber weiterhin für die Erledigung des Arbeitsmarkttests verantwortlich. Je nach Antragsteller (Ausländer oder Arbeitgeber) wird der Antrag auf einen Test des Arbeitsmarktes entweder über das Portal za strance oder eUprava frühestens 60 Tage vor der Antragstellung und spätestens zum Zeitpunkt der Beantragung der einheitlichen Erlaubnis gestellt.

Eine wesentliche Änderung des Verfahrens besteht darin, dass Ausländer eine einheitliche Erlaubnis beantragen können, noch bevor sie nach Serbien kommen, da das elektronische Verfahren keine Anwesenheit des Antragstellers erfordert. Es ist jedoch noch unklar, ob die im Ausland ausgestellten elektronischen Signaturen/Zertifikate den technischen Anforderungen des Verfahrens in Serbien genügen würden.

Neue Regeln gelten auch für die Form der Erlaubnis. Statt eines Aufklebers für die Aufenthaltsgenehmigung im Pass und eines Bescheids für die Arbeitserlaubnis wird nun eine einheitliche Genehmigung als biometrisches ID-Dokument in Form einer Karte ausgestellt. Dies bedeutet, dass Ausländer biometrische Daten (Fingerabdrücke) bei den zuständigen Polizeibeamten abgeben und die einheitliche Erlaubnis persönlich abholen müssen, sobald die Karte ausgestellt ist.

Die einheitliche Erlaubnis wird für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ausgestellt und kann um denselben Zeitraum verlängert werden. Dies ermöglicht es Arbeitgebern und ausländischen Arbeitnehmern auch, Arbeitsverträge für einen längeren Zeitraum als ein Jahr abzuschließen, was unter den früheren Vorschriften üblich war und in der Praxis zu vielen Problemen führte.

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