Änderungen im Verfahren beim Katasteramt in Serbien

Ab dem 4. November 2023 können alle Anträge und Dokumente, die beim Katasteramt einzureichen sind, ausschließlich in elektronischer Form über das dafür vorgesehene Webportal „eŠalter“ eingereicht werden.

Im Einklang mit der Digitalisierung hat das Parlament der Republik Serbien kürzlich Änderungen und Ergänzungen zu zwei grundlegenden Gesetzen im Bereich des Immobilienrechts verabschiedet: das Gesetz über die staatliche Vermessung und das Kataster sowie das Gesetz über das Verfahren zur Eintragung im Liegenschaftskataster und im Kataster der Infrastruktur. Diese Änderungen heben die papierbasierte Form der beim Katasteramt eingereichten Dokumente und das zuvor geltende Verfahren auf, nach dem natürliche Personen und juristische Personen ihre Anträge in Papierform direkt an den Schaltern des Katasteramtes einreichen konnten.

Professionelle Nutzer, die berechtigt sind, Anträge zu stellen, sind:

  1. Rechtsanwälte;
  2. Unternehmen, die geodätische Dienstleistungen erbringen.

Alle vom professionellen Nutzern eingereichten Dokumente müssen digitalisiert werden, um die Originalität zu bestätigt. Darüber hinaus bleiben professionelle Nutzer für die Aufbewahrung der Originaldokumente verantwortlich. Neben professionellen Nutzern können einige öffentliche Behörden (Notare, Gerichte, Vollstrecker) weiterhin Dokumente im Rahmen ihrer Befugnisse wie bisher einreichen. Ausnahmsweise können Einsprüche und andere Rechtsmittel sowie begleitende Nachweise in Papierform eingereicht werden.

Für weitere Informationen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns bitte unter office@vrlegal.rs oder besuchen Sie www.vrlegal.rs.

Share:

Kontakt

Telefon

+381 62 26 30 30

E-mail

office@vrlegal.rs

Besuchen Sie uns

Koče Kapetana 51, Belgrad

Aktuelles

Diese Seite verwendet Cookies.

Durch die Nutzung unserer Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu, um Ihr Erlebnis auf unserer Website zu verbessern.