Gleichzeitige Eintragung des UBOs ins Transparenzregister mit der Unternehmensgründung

Ab Oktober dieses Jahres können Unternehmen die Daten über den wirtschaftlichen Eigentümer (UBO) im Rahmen des Registrierungverfahrens des Unternehmens eintragen lassen.

Da die Eintragung von UBOs ins Transparenzregister eine elektronische Signatur erfordert, steht diese neue Option zur Verfügung nur für diejenigen gesetzlichen Vertreter, die bei dem Unternehmensgründungsverfahren eine gültige elektronische Signatur besitzen. Deswegen ist es zu beachten, dass diese neu eingeführte Regel nicht zwingend anwendbar ist, da Unternehmen immer noch Daten über UBOs innerhalb von 15 Tagen nach der Gründung registrieren lassen können.

Das Gesetz über das Transparenzregister sieht nicht nur Geld-, sondern auch Haftstrafen für diejenigen gesetzlichen Vertreter vor, die den wirtschaftlichen Eigentümer absichtlich verbergen; die Eintragung von UBO in das Transparenzregister versäumt haben; falsche Angaben machen oder genaue Angaben zu UBO ändern oder löschen.

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