Grundsätze des serbischen Arbeitsrechts

In dieser Serie unserer Blogs #StartYourBusiness möchten wir wesentliche Informationen zum Start Ihrer Geschäftstätigkeit in der Republik Serbien bereitstellen.  

Im serbischen Arbeitsrecht zählt sich eine Pause zur Arbeitszeit nicht. Außerdem gibt es kein Unteschied zwischen ordentliche und außerordentliche Kündigung und das ArbG schreibt keine Kündigungsfrist vor.  In vielen Punkten unterscheiden sich das serbische Arbeitsrecht vom deutschen.  In diesem Text haben wir häufig gestellt Fragen zum Thema Arbeitsrecht in der Republik Serbien zusammengefasst.

  1. Welche Regelungen zur gesetzlichen Arbeitszeit und Ruhezeiten gibt es?


Arbeitszeit
 

Die Vollarbeitszeit in Serbien beträgt regelmäßig 40 Stunden in der Woche.  Jedoch kann der Arbeitgeber durch die Betriebsordnung, bzw. durch den Tarifvertrag die Arbeitszeit kürzer als 40 Stunden aber nicht kürzer als 36 Stunden in der Woche festlegen.

Tagespause

Die Dauer der Tagespause hängt von der Dauer der Tagesarbeit ab. Ein Arbeitnehmer zum Beispiel, der mindestens 6 Stunden täglich arbeitet, hat das Recht auf eine Pause in der Dauer von 30 Minuten. Der Arbeitnehmer, der mindestens 10 Stunden pro Tag arbeitet, hat einen Anspruch auf eine Pause in der Dauer von mindestens 45 Minuten.

Im serbischen Arbeitsrecht zählt die Pausenzeit nicht zur Arbeitszeit. Das heißt, bei dem üblichen Arbeitstag von 8-Stunden, fallen davon 7,5 Stunden auf die effektive Arbeit.

  1. Gibt es eine gesetzliche Überstundenregelung? Wie werden Überstunden kompensiert?


Überstunden

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, länger als die Vollarbeitszeit in folgenden Fällen zu arbeiten:

  1. Höhere Gewalt
  2. Unerwartete Erhöhung des Arbeitsumfangs
  3. in anderen Fällen, wenn es notwendig ist, in einer bestimmten Frist die nicht geplante Arbeit zu erbringen.


Die Überstundenarbeit kann nicht länger als 8 Stunden wöchentlich, bzw. nicht länger als 12 Stunden täglich einschließlich der Überstunden dauern.

Die Vergütung für die Überstunden

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Überstunden auszahlen, und zwar mindestens in Höhe von 126% des Stundenlohns.

Eine Ausgleichung der Überstunden mit der Freizeit ist gemäß dem serbischen Recht nicht zulässig.

  1. Gibt es eine gesetzlich fixierte Regelung zu Sonderzahlen (13. Gehalt, Weihnachtsgeld, Boni, o.ä.)?

Kostenerstattung

Der Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Kostenerstattung für Folgendes:

  1. Fahrtkosten für die Hin – und Rückfahrt zur/von der Arbeit;
  2. Tagessatz für eine Dienstreise im In- oder Ausland;
  3. Reisekosten während der Dienstreise;
  4. Unterkunft und Verpflegung während der Dienstreise;
  5. Verpflegung im Laufe der Arbeit;
  6. Urlaubsgeld für die Nutzung des Jahresurlaubes.


Es gibt keine gesetzlichen Ansprüche auf das 13. Gehalt, Weihnachtsgeld, Boni sowie keine gesetzliche Regelung zu Gehaltserhöhungen.

  1. Wie sind die gesetzlichen Regelungen zu Krankentagen und Krankengeld?


Krankentagen und Krankengeld

Der Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Gehalterstattung auf Kosten des Arbeitgebers während der vorläufigen Krankschreibung im Zeitraum von 30 (dreißig) Tagen, und zwar:

  1. Mindestens in der Höhe von 65% des Durchschnittsgehaltes des Arbeitnehmers, wenn die Arbeitsverhinderung nicht arbeitsbedingt verursacht wurde;
  2. In der Höhe von 100% des Durchschnittsgehaltes des Arbeitnehmers, im Falle einer arbeitsbedingten Erkrankung oder eines Arbeitsunfalls,


Krankmeldung

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber spätestens innerhalb von 3 (drei) Tagen ab Eintritt einer vorläufigen Arbeitsverhinderung die Krankmeldungbescheinigung zuzustellen, die auch den erwarteten Zeitraum der Abwesenheit beinhaltet. 

  1. Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?


Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt mindestens 20 Arbeitstagen für jedes Kalenderjahr.

Jedoch ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kriterien für die Erhöhung des Urlaubanspruches aufgrund der Arbeitsbedingungen; der Berufserfahrung; des Ausbildungsgrades usw. festzustellen.

  1. Gibt es Besonderheiten im Hinblick auf befristete Arbeitsverhältnisse bzw. eine Regelung zur automatischen Entfristung?


Allgemeine Regelung

Der Arbeitgeber und der Arbeitgeber können einen oder mehrere befristete Arbeitsverträge abschließen, und zwar für den Zeitraum, der nicht länger als 24 Monate sein kann.

Besondere Regelung

Ausgenommen von der allgemeinen Regelung kann ein befristeter Arbeitsvertrag in den durch das Arbeitsgesetz vorgeschriebenen Fällen (Ersatz des vorläufig abwesenden Arbeitnehmers, Arbeit an einem Projekt, für die Dauer der Arbeitsgenehmigung usw.) abgeschlossen werden.

Die gesonderte Regelung gilt auch für die neugegründeten Arbeitgeber, dessen Eintragung im zuständigen Register im Moment des Vertragsabschlusses nicht älter als ein Jahr ist. In diesem Fall kann ein befristeter Arbeitsvertrag für die Dauer bis 36 Monate abgeschlossen werden.

  1. Gibt es eine gesetzliche Regelung zur Probezeit?


Die Probezeit ist nicht obligatorisch und ist durch den Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Die Probezeit kann höchstens 6 (sechs) dauern Monate.

  1. Gibt es gesetzliche Regelungen zu Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses? 


Die gesetzlich geregelte Abfindung gilt nur für Kündigung des Arbeitsvertrages aufgrund betriebsbedingter/organisatorischer Gründe. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer vor der Kündigung eine Abfindung auszuzahlen, und zwar in durch das ArbG festgelegte Höhe.

  1. Welche Regelung gibt es in Bezug auf Kündigungsfristen und weitere Kündigungsmodalitäten?


Kündigungsmodalitäten

Im serbischen Arbeitsrecht gibt es keine Differenzierung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung.

Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag einseitig kündigen, falls dafür ein gerechtfertigter Grund besteht.  Die gerechtfertigten Gründe für die Kündigung sind durch das ArbG vorgeschrieben, sodass man folgenden Kündigungsgründe unterscheidet:

  1. Die personenbedingte Kündigung;
  2. Die verhaltensbedingte Kündigung;
  3. Betriebsbedingte Kündigung
  4. Im Falle, wenn der Arbeitnehmer für eine Straftat an der Arbeit oder im Zusammenhang mit der Arbeit rechtskräftig verurteilt wurde;
  5. Im Falle, wenn der Arbeitnehmer die Änderungen der Arbeitsbedingungen ablehnt;


Kündigungsfristen

Die Kündigung seitens des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Kündigung in schriftlicher Form zustellen. Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer beträgt mindestens 15 Tage und höchstens 30 Tage.

Die Kündigung seitens des Arbeitgebers

Kündigunsfrist für den Arbeitgeber ist pflichtig nur wenn den Arbeitnehmer aufgrund einer personenbedingten Kündigung entlassen wird. t. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf eine festgelegte Kündigungsfrist, die abhängig von der Sozialversicherungsdauer, nicht kürzer als 8 und länger als 30 Tage betragen kann.

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